sind Aufgaben des Schornsteinfegerbetriebes, die dem präventiven Brandschutz bzw. der Sicherung der Betriebssicherheit zuzurechnen sind.
Der Gesetzgeber regelt in der Kehr- und Überprüfungsordnung welche Abgasanlagen von Feuerstätten wie häufig überprüft bzw. gereinigt werden müssen.
Die Anzahl der Überprüfungen / Reinigungen bekommt der Eigentümer im Feuerstättenbescheid bekannt gemacht.
Diese Arbeiten zählen zu den `` Freien Arbeiten `` das bedeutet, sie können bei einem Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl in Auftrag gegeben werden. Grundlage für eine Bearbeitung von Liegenschaften außerhalb des Kehrbezirks ist die Vorlage des Feuerstättenbescheides.